Die rechtliche Betreuung: Was macht ein Berufsbetreuer?
Die rechtliche Betreuung ist eine unterstützende Maßnahme für erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung wird durch das zuständige Betreuungsgericht angeordnet, welches dann den Betreuer bestellt.
Mein Ziel als rechtliche Betreuerin ist es nicht, über den Kopf der Betroffenen hinweg zu entscheiden, sondern Ihnen ein selbstbestimmtes Leben unter rechtlichem Schutz zu ermöglichen.
Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
Eine Betreuung kann beim zuständigen Betreuungsgericht selbst beantragt oder von Dritten (z.B. Angehörigen oder Ärzten) angeregt werden. Das Gericht prüft dann mithilfe eines ärztlichen Gutachtens und der Betreuungsbehörde, ob und in welchem Umfang eine Unterstützung notwendig ist.
Die Aufgabenbereiche des Betreuers
Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht nur für die Bereiche bestellt, in denen tatsächlich Hilfe benötigt wird. Die gängigsten Aufgabenbereiche sind:
Vermögenssorge: Verwaltung von Renten, Sozialleistungen oder Vermögen, Regulierung von Schulden sowie die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.
Gesundheitsfürsorge: Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Abstimmung von Behandlungen mit Ärzten und Organisation von Pflegediensten – stets unter Berücksichtigung des Patientenwillens.
Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über den Wohnort (z. B. Verbleib in der eigenen Wohnung oder Umzug in eine Pflegeeinrichtung).
Behördenangelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern, Versicherungen und Rententrägern sowie die Antragstellung auf zustehende Leistungen.
Wohnungsangelegenheiten: Mietverträge verwalten, Mietzahlungen sichern oder – falls notwendig und gerichtlich genehmigt – Wohnungsauflösungen organisieren.
Die Ziele einer rechtlichen Betreuung
Eine gute Betreuung zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich am Wohl und den Wünschen des Klienten orientiert. Die Kernziele meiner Arbeit sind:
Selbstbestimmung erhalten: Der Wille des betreuten Menschen steht an oberster Stelle. Ich unterstütze dabei, eigene Entscheidungen zu treffen und rechtlich umzusetzen.
Schutz und Sicherheit: Ich stelle sicher, dass meine Klienten nicht benachteiligt werden und ihre rechtlichen sowie finanziellen Interessen gewahrt bleiben.
Förderung der Rehabilitation: Wenn möglich, wird die Betreuung so gestaltet, dass der Klient langfristig wieder mehr Angelegenheiten eigenständig regeln kann.
Lebensqualität sichern: Durch die Organisation von passgenauen Hilfen (Pflege, Haushaltshilfe, soziale Dienste) schaffe ich ein stabiles Umfeld.
Wichtig zu wissen:
Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Die Betroffenen behalten im Regelfall ihre Geschäftsfähigkeit und werden aktiv in alle Prozesse mit einbezogen.
Wer bezahlt die rechtliche Betreuung?
Die Kosten für meine Arbeit sind gesetzlich fest geregelt. Sie müssen sich keine Sorgen um komplizierte Rechnungen machen:
Bei geringem Einkommen: Wenn Sie über wenig Einkommen oder Vermögen verfügen, übernimmt der Staat die Kosten für die Betreuung. Für Sie entstehen dann keine Kosten.
Bei eigenem Vermögen: Wenn Sie über ausreichend Ersparnisse verfügen, werden die Kosten aus Ihrem Vermögen gezahlt. Die Höhe dieser Pauschalen ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) genau festgelegt.
Feste Pauschalen: Ich rechne keine Einzelstunden ab. Es gibt feste monatliche Beträge, die vom Betreuungsgericht geprüft und freigegeben werden. Das schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten.
Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie auch beim Bundesministerium der Justiz.